ehemalige Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter der
Am 14.August erteilt »Wir Friedrich Franz, von Gottes Gnaden
Großherzog von Mecklenburg, Fürst zu Wenden, Schwerin und
Ratzeburg, auch Graf zu Schwerin, der Lande Rostock und
Stargard Herr« die »Concession« zur Errichtung einer
Mecklenburgischen Hypotheken- und Wechselbank.
Zu ihrer Gründung finden sich am 19. August zusammen:
die Deutsche Bank, Berlin
der Berliner Bankverein, Berlin
das Bankhaus Delbrück Leo & Co., Bedin die Norddeutsche Bank,
Harnburg
das Bankhaus Heinrich Küstner & Co., Leipzig
Kammerherr von Oertzen, Kotelow
Hofrat Dr. Floerke, Grabow
Konsul Eduard Freiherr von der Heydt, Berlin.
Ausgestattet wird die neue Bank mit einem Grundkapital von 3 Millionen
Thalern, das nach Bedarf der Gesellschaft einzuzahlen ist. Die Statuten
gestatten ihr das Hypothekengeschäft, die Gewährung von Kommunal-
darlehen,die Hergabe von kurzfristigen Krediten, die Diskontierung
von Wechseln, die Ausgabe von Pfandbriefen und
Kommunalobligationen sowie die Annahme von Einlagen, das
Wertpapiergeschäft und alle anderen Bankgeschäfte. Die neue Bank ist
damit nach dem Sprachgebrauch des Hypothekenbankgesetzes
vom13.Juli 1899 eine
»gemischte« Hypothekenbank.
1871